Im folgenden finden Sie unsere AGB

  • Beratungleistungen
  • Firmenschulungen.

 

AGB Beratungleistungen, Stand 1.7.2002

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der Globis GmbH und für sämtliche Verträge der Globis GmbH mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote der Globis GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkung des Kunden

2.1 Sämtliche Fragen der Globis-Berater über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Globis-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

2.2 Globis wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

2.3 Von der Globis gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Globis unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der Globis übernommenen Aufgaben Arbeiten von Globis-Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Globis-Berater eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

4.1 Die Globis GmbH ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.2 Für die Rechnungen der Globis GmbH gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Globis berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Globis berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

5.1 Die Globis GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Globis GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Globis GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der Globis, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Globis GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Globis GmbH verursacht worden sind.

5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Globis GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der Globis GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die Globis GmbH von ihren Vertragspflichten frei.

5.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der Globis GmbH zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.

5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Globis GmbH nicht erbracht.

6. Haftung

6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Globis GmbH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Globis GmbH übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

6.2 Globis haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Globis GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

6.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Globis GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit.

6.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Globis GmbH mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

7.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Globis GmbH gilt nur deutsches Recht.

7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Globis GmbH keine Wirkung, selbst wenn die Globis GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

8.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Globis GmbH ist Berlin. Für Klagen der Globis GmbH gegen den Kunden ist Berlin gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

AGB-Firmenschulungen – Stand 01.07.2003

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Schulungsangebote der Globis GmbH und für sämtliche Verträge der Globis GmbH mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Schulungsleistungen.

1.2 Soweit Schulungsverträge oder –angebote der Globis GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Schulungsort

Bei den von der Globis GmbH durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des auftraggebenden Unternehmens stattfinden.

3. Schulungsinhalt

Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Auftraggeber gewünschten EDV-Schulung liegt dem Angebot bei. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden.

4. Vorkenntnisse / Schulungserfolg

Für das Vorhandensein von erforderlichen Vorkenntnissen trägt der Teilnehmer die Verantwortung.

Die Globis GmbH beschäftigt im Rahmen ihrer Kurse qualifizierte Dozenten. Die Globis GmbH kann für den Schulungserfolg, der im Wesentlichen auch vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Schulungsteilnehmers abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.

5. Rechnungsstellung, Zahlung

5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Schulung. Zu Beginn der Schulung werden 30 Prozent des Rechnungsbetrages als Anzahlung fällig. Weitere 20 Prozent werden zur Hälfte des Schulungskurses fällig. Am Ende der Schulung erfolgt die Schlussrechnung.

5.2 Für die Rechnungen der Globis GmbH gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Globis berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

6. Leistungshindernisse, Unmöglichkeit

6.1 Bei Ausfall des Schulungskurses aufgrund von Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Globis GmbH bemüht sich innerhalb von fünf Werktagen einen geeigneten Ersatzdozent anzubieten.

Die Globis GmbH haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Globis GmbH berechtigt, die Durchführung des Kurses um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Haftung

7.1 Die Globis GmbH haftet für Schäden die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer EDV-Schulung entstehen ,nur, wenn und soweit sie von der Globis GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

7.2 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Globis GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

8. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

8.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Globis GmbH gilt nur deutsches Recht.

8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Globis GmbH keine Wirkung, selbst wenn die Globis GmbH ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

9.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Globis GmbH ist Berlin. Für Klagen der Globis GmbH gegen den Kunden ist Berlin gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.