Der Kunde, ein Finanzinstitut, war sich der gehobenen Anforderungen aufgrund des WpHG bewusst und schulte alle internen Berater umfassend zu den Neuerungen in Form von §34 Abs. 2a WpHG (Beratungsprotokoll) und §31 Abs. 3a WpHG (Produktinformationsblatt, PIB). Immer wieder wurden…